Beitragsfinanzierung Kläranlage
Artikel: „Beitragsfinanzierung“
(ungekürzt – Stand 27.02.2011, 16.33 Uhr)
Unser Versprechen!
- Informationen zur Finanzierung der Kläranlage -
Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, zu dem vorstehenden Thema hat es in den letzten 1 ½ Jahren sehr viele Informationen gegeben, die zum Teil sachlich vorgetragen aber auch von vielen Emotionen begleitet wurden. Unterstellungen zu einem „fehlenden Demokratieverständnis“ sowie der „Herbeiführung eines ungerechten und unsozialen Beschlusses“ machen deutlich, dass man sich der Argumentation der Befürworter der Finanzierung über einen einmaligen Beitrag, auch nicht unter dem Aspekt der Gesamtbetrachtung, öffnen wollte.
Wie man aus vielen Gesprächen erkennen kann, verstärkt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, dass durch die Veröffentlichungen des Initiators des Bürgerbegehrens eine Stimmungsmache zu Gunsten einer bestimmten politischen Gruppierung erfolgen soll. Dies lässt sich nicht verleugnen, denn auch für uns ergibt sich aus den verschiedensten Veröffentlichungen heraus, dieser Eindruck.
Freie Wähler beteiligen sich nicht an Anfeindungen über die Presse!
Wenn wir uns an den öffentlichen und z. T. über die Presse ausgetragenen Anfeindungen nicht beteiligt haben, hat dieses seinen guten Grund. Dies bedeutet aber nicht, dass wir an der politischen Diskussion nicht teilnehmen oder teilgenommen haben. Hierzu hatten wir ausreichend Möglichkeit anlässlich der öffentlichen Sitzungen in den parlamentarischen Gremien, was wir auch wahrgenommen haben. Wir stehen für Aufklärung und Transparenz und möchten mit dieser Stellungnahme unserem Versprechen nachkommen, dass wir unsere Entscheidungsgründe für eine Beitragsfinanzierung nochmals in einer Zusammenfassung darstellen werden.
Aufforderung durch Untere Wasserbehörde
Aus der Tatsache heraus, dass unsere Stadt zu einer Überprüfung der tatsächlichen Auslastung an der bestehenden Kläranlage behördlich aufgefordert wurde, kam es zu einer Untersuchung, welche in der Spitze Belastungen von rund 13.000 Einwohnergleichwerten (Belastungsgröße) bei einer genehmigten Ausbaugröße von 5.100 Einwohnergleichwerten feststellte. Die Aufforderung erging durch die Untere Wasserbehörde mit Bescheid vom 08.01.2004.
Beauftragt wurde ein ortsansässiges Ing.-Büro, Möglichkeiten der Abhilfe zu untersuchen. Dies hatte zum Ergebnis, dass eine Erneuerung bzw. Ertüchtigung zwingend zu erfolgen habe. Erste Sanktionen wurden seitens der Behörde angedroht, dass bei einer Verweigerung, anstehende Baugebiete keine Genehmigungsfähigkeit mehr erlangen können. Mit Magistratsbeschluss vom 19.10.2006 wurde die Vorplanung für eine Ertüchtigung der Kläranlage an das Ing.-Büro erteilt. Am 21.12.2006 wurde der Finanzierungsantrag zum Bau von kommunalen Abwasseranlagen im Rahmen des Sofortprogrammes 2006 Teil III (2008) gestellt und mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 3, vom 14.01.2008, Seite 125, bewilligt.
Finanzierungsfrage
Bei einem Kostenvolumen von über 3 Mill. EUR stellte sich nun die Frage nach der Finanzierung, die anschließend in vielen Sitzungen, zum Teil kontrovers, diskutiert wurde.
Einigkeit schien darin, dass eine Finanzierung ausschließlich über Gebühren, für Allendorf nicht zum tragen kommt.
Keine der im Parlament vertretenen politischen Gruppierungen hatte sich für eine reine Gebührenfinanzierung ausgesprochen!
Unterschiedliche Finanzierungsmodelle
Abgestimmt wurde anlässlich der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2009 über folgende Finanzierungsvorschläge:
BfA-FDP – Antrag über eine 50%ige Gebühren-/Beitragsfinanzierung
Einmaliger Beitrag 0,85 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
Laufende Schmutzwassergebühr 6,00 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch
Ablehnung mit 12 Nein- bei 3 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen
SPD – Pauschaler Beitrag in Höhe von 1,00 € pro Quadratmeter Veranlagungs-fläche
Einmaliger Beitrag 1,00 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
Laufende Schmutzwassergebühr 5,80 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch
Ablehnung mit 12 Nein- bei 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen
Antrag der CDU und FWG über eine ausschließliche Beitragsfinanzierung
Einmaliger Beitrag 1,70 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
Laufende Schmutzwassergebühr 5,67 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch
Zustimmung mit 12 Ja- bei 11 Nein-Stimmen
Somit wurde die ausschließliche Beitragsfinanzierung mit einem demokratischen Beschluss gefasst und ist nicht zu beanstanden.
Stimmungsmache hierzu ist polemisch, ignoriert Grundfeste demokratischen Handelns und zeigt mangelndes Demokratieverständnis.
Fördermöglichkeit durch frühzeitige Beantragung
Günstig ausgewirkt hat sich bei der Finanzierung die Gunst der Stunde. Dies in der Art, dass unsere Stadt über ein Förderprogramm zusätzliche Mittel beantragen konnte.
Fördermittel in Höhe von rund 800.000,00 € wären heute, aufgrund fehlender Programme, nicht möglich!
Warum Einmalbeitrag und keine Finanzierung über laufende Gebühren?
Zunächst einmal stellt sich in die Frage, was unter Beitrag und Gebühr zu verstehen ist.
Beiträge sind einmalige Zahlungen dafür, dass eine öffentliche Einrichtung für die Betroffenen erstmals nutzbar oder durchgreifend verbessert wird. In diesem Zusammenhang regelt § 11 Kommunales Abgabengesetz (KAG), dass Beiträge für die Erneuerung der Kläranlage erhoben werden können.
Gebühren sind Geldleistungen, die für eine konkrete Gegenleistung der Kommune erhoben werden und unterscheiden sich nach a) Verwaltungs- und b). Benutzungsgebühren. Letztere werden für die Inanspruchnahme/Benutzung öffentlicher Einrichtungen erhoben, die vorwiegend im öffentlichen Interesse vorgehalten werden, wie dies bei einer Kläranlage gegeben ist. Im Gegensatz zu den Beiträgen, die ohne Rücksicht auf die tatsächliche Benutzung erhoben werden, entsteht die Gebührenschuld erst mit der konkreten Beanspruchung der Verwaltung oder mit der tatsächlichen Benutzung einer öffentlichen Einrichtung.
In der Gesamtbetrachtung ist auch ein Erhalt der Handlungsfähigkeit nachfolgender Generationen zu berücksichtigen.
Unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Belastungen und der mangelnden Finanzausstattung unserer Stadt, darf eine Verschuldung nicht weiter ausgebaut und damit den nachfolgenden Generationen der Handlungsspielraum für den Erhalt unserer Infrastruktur und einer weiteren Entwicklung genommen werden.
In den maßgebenden Rechtsvorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist u. a. geregelt, dass
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die Gemeinde ihr Vermögen so zu Verwalten hat, dass die Gemeindefinanzen gesund bleiben,
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die Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen ist, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist,
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Kredite nur dann aufgenommen werden dürfen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre,
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die Gemeindevertreter ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung ausüben.
Sicherstellung einer Finanzierung aller Investitionskosten, ohne weitere Verschuldung!
Mit einer Beitragsfinanzierung wird sichergestellt, dass die gesamten Investitionskosten nach Fertigstellung der Maßnahme erhoben werden, ohne dass eine weitere Verschuldung der Stadt erfolgen muss.
Schuldenmachen darf für eine Stadt nicht selbstverständlich sein!
Eine Finanzierung über Gebühren hätte weiterhin bedeutet, dass
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bebaubare aber noch nicht bebaute Grundstücke bei der Finanzierung nicht berücksichtig würden,
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die Kosten, wegen Aufnahme der Kredite, wesentlich höher ausfallen würden.
Parlament ist in seiner Entscheidung frei
Zur Diskussion ob das Parlament sich für eine bestimmte Finanzierungsform entscheiden kann, soll oder muss ist festzuhalten, dass grundsätzlich jede Gemeinde im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts entscheiden kann, welche Finanzierung sie unter Abwägung aller Vor- und Nachteile und unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse anwenden will.
Alle Möglichkeiten zur Erhebung von Beiträgen sind zu nutzen
Fest steht aber auch, dass in den klassischen Gebührenhaushalten (u. a. Wasser, Abwasser) keine Unterdeckung bei defizitären Haushalten entstehen darf und rechtlich mögliche Beiträge zu erheben sind, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies schließt zwar die Erhebung von Gebühren nicht aus, zeigt aber deutlich, dass gerade am Beispiel der Stadt Allendorf (Lumda) mit ihrem defizitären Haushalt, alle Möglichkeiten zur Erhebung von Beiträgen zu nutzen sind. Dies ergibt sich u. a. auch, aus den verschiedensten rechtlichen Abhandlungen und der „Aufsichtsbehördlichen Genehmigung zur Haushaltssatzung mit –plan 2009“ vom 29.04.2009, wo noch einmal explizit darauf hingewiesen wird, dass bei dem veranschlagten Kläranlagenbau überprüft werden soll, ob eine Finanzierung bzw. Teilfinanzierung über Beiträge vertretbar ist.
Stundungsmöglichkeit
Auf Antrag der FW wurde eine Stundungsmöglichkeit, ohne weiteren Nachweis einer erheblichen Härte, bis zu zwei Jahren eingeräumt. Nach §§ 234 Abgabenordnung (AO) werden die Zinsen monatlich in Höhe von 0,5 % erhoben.
Der Aussage, dass die Verzinsung überhöht sei, kann nur als Polemik gedeutet werden. Hier pauschale Aussagen zu treffen ist wenig dienlich. Über das Internet oder das Finanzierungsinstitut seines Vertrauens hat jeder die Möglichkeit, sich sein persönliches Angebot erstellen zu lassen.
Auch bei Hauskläranlagen hatte der Grundstückseigentümer die Kosten der Neuerstellung zu tragen!
Der Argumentation, dass die Beitragsfinanzierung deswegen ungerecht sei, da lediglich der Grundstückseigentümer und nicht der Nutzer belastet würde, möchten wir so nicht folgen.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wer durch den Kläranlagenbau bevorteilt wird.
Mit dem Kläranlagenbau wird das einzelne Grundstück und somit der Grundstückseigentümer in der Art bevorteilt, dass hier eine Einrichtung geschaffen wird, die es ermöglicht, dass die auf dem Grundstück anfallenden Abwässer entsorgt und gereinigt werden können. Dies hat der Grundstückseigentümer und nicht ein Mieter oder sonstiger Wohnberechtigter sicherzustellen.
Vor der Zeit der Errichtung unserer zentralen Sammelkläranlage und der damit einhergehenden Anschlusspflicht, hatte die o. g. Sicherstellung über den Bau einer eigenen Hauskläranlage durch den Grundstückseigentümer zu erfolgen. Auch in diesen Fällen war die Finanzierung Angelegenheit des Grundstückseigentümers und nicht der Mieter.
Über die Abwassergebühr werden alle Verbraucher an den Kosten für die Abnutzung und dem Werteverzehr unserer Kläranlage beteiligt
In der Diskussion um Gerechtigkeit wurde erwähnt, dass die Verbraucher, sofern sie keine Grundstückseigentümer sind, lediglich die laufenden Kosten für den Betrieb der Kläranlage zu tragen hätten. Dies ist so nicht richtig! Diese Nutzer zahlen zwar nicht für die derzeitige Neuerstellung unserer Kläranlage, werden aber wie jeder andere Verbraucher auch, über die in der Abwassergebühr eingerechnete Abschreibung, an den Kosten für eine spätere Erneuerung beteiligt.
Auch Mieter oder sonstige Wohnberechtigte werden an den Kosten einer künftigen Erneuerung unserer Kläranlage über die Abwassergebühr beteiligt. Somit wird auch dem Verursacherprinzip ausreichend Rechnung getragen.
Gerechtigkeit
Der Begriff der Gerechtigkeit ist oftmals umstritten. Dass es aber keine absolute Gerechtigkeit geben kann, ist unbestritten. Es ist auch unbestritten, dass sich Härtefälle bei der vorliegenden Beitragsregelung nicht ausschließen lassen. In diesen Fällen sind wir aber davon überzeugt, dass sich der Magistrat, als zuständiges Gremium, dieser Problemfälle annehmen wird, um sozialverträgliche Lösungen zu finden.
Gebührenfinanzierung bringt Standortnachteil für Allendorf
Die Aussage, dass bei einer Umlage der Kosten für die Kläranlagenfinanzierung auf die Gebühr, der Gebührenzahler über die Steuerung seines Wasserverbrauchs auch die Kostensituation für sich selbst positiv beeinflussen kann, ist richtig. Dies hätte sichtbare Sparbemühungen beim Wasserverbrauch bei der Bürgerschaft zur Folge. Aus ökologischer Sicht wäre dies, besonders in trinkwasserarmen Gegenden durchaus sinnvoll und gewünscht, bei uns aber nicht zwingend erforderlich. Wir sollten erkennen, dass durch den sinkenden Verbrauch, sich auch die Gebühreneinnahmen verringern. Niedrigere Einnahmen erfordern wiederum eine Neukalkulation, was zwangsweise Gebührenerhöhungen nach sich zieht. Höhere Gebühren machen sich dann wieder, bei einem Gemeindevergleich der Ansiedlungswilligen, negativ bemerkbar und können Einwohnerzuzug verhindern oder das Abwandern von Einwohnern fördern. Fehlender Zuzug oder Abwanderung wirken sich nicht nur schlecht auf unsere Infrastruktur aus, sondern beeinflussen auch noch die wichtigste Einkommensart unserer Stadt, den Einkommenssteueranteil, der wiederum durch einen Zuzug positiv beeinflusst wird.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Anlässlich der Bürgerversammlung kam Unmut darüber auf, dass keine Abstimmung zur Kläranlagenfinanzierung durch die Anwesenden zugelassen wurde.
Aufgrund einer Bürgerinitiative sollte der rechtsgültige und demokratisch gefasste Beschluss des Stadtparlamentes zu einer Beitragsfinanzierung wieder rückgängig gemacht werden. Hierzu wurden Stimmen gesammelt und ein Bürgerbegehren zu einem Bürgerentscheid eingebracht.
In Sachen Haushaltssatzung und der Gemeindeabgaben ist ein Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 8b HGO nicht zulässig. Hierüber hat alleine das gewählte Stadtparlament seine Entscheidung zu treffen. Dies wurde durch Rechtsgutachten ausdrücklich bestätigt.
Mit vorgenannter Regelung wird vermieden, dass diejenigen, die die Nutzungsgebühren für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen zahlen müssen, selbst darüber bestimmen, wie teuer das für sie werden soll. Es ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass über entsprechende Bürgerentscheide dem Gemeindehaushalt die erforderlichen Mittel entzogen werden könnten. Es entstünde eine Situation, die der Zeit Ludwigs XIV. entspräche. Auch damals war die Tatsache, dass es die Abgabepflichtigen waren, die in Ständevertretungen über die Höhe der eigenen Belastungen entschieden haben, dafür verantwortlich, dass es letztendlich zu einem Staatsbankrott gekommen ist. Von einem Staatsbankrott wären wir zwar, mit einer entsprechenden Abstimmung weit entfernt gewesen. Folge wäre allerdings eine weitere Verschuldung für die nächsten 25 Jahre.
Unterstellung von Parteienpropaganda aus Sicht des aufmerksamen Beobachters
In der Bevölkerung nimmt man zur Kenntnis, dass aus den Berichterstattungen zu der vorgenannten Thematik Parteienpropaganda zu Gunsten einer bestimmten Partei erkennbar sei. Dieses mache sich u. a. daran fest, dass der Initiator des Bürgerbegehrens in weiten Teilen seiner Stellungnahmen und Veröffentlichungen ausschließlich die Vertreter von CDU und FW für die Ablehnung einer reinen Gebührenfinanzierung verantwortlich mache, obwohl diese Variante von keiner politischen Gruppierung befürwortet wurde.
Weiterhin hätte sich die vorgenannte Person, in einem Leserbrief zur Bürgermeisterwahl und einer möglichst fähige Rathausspitze, deutlich positioniert. Hier hieß es wörtlich: „Es geht bei der anstehenden Wahl um eine möglichst fähige Rathausspitze. Allendorf benötigt kein SPD- oder CDU- oder FWG-gesteuertes Stadtoberhaupt.“
Ungeachtet dessen, dass es sich bei den Freien Wähler a) um keine Partei handelt und b) diese keinen eigenen Kandidaten stellen werden, ist die Meinung des Initiators des Bürgerbegehrens erstaunlich. Zeigt sie doch, dass man keine Parteienvertreter im Rathaus haben möchte, unterstützt aber auf der anderen Seite eine möglich gewesene Kandidatur eines Vertreters aus dem Kreise der BfA/FDP. Nimmt man dann noch zur Kenntnis, dass der Initiator die BfA/FDP im Stadtparlament als unterrepräsentiert sieht, macht das Ganze einen Schuh und unterstreicht, dass es sich bei den bisherigen Aktivitäten um eine gezielte Parteipropaganda handeln kann.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir hoffen, dass wir Ihnen unsere Sichtweise, die zu einer Entscheidung der Beitragsfinanzierung geführt hat, näher bringen konnten und hoffen, dass Sie sich dieser öffnen konnten.

